AGB und Reisebedingungen:
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch bei unserem Betriebssitz in Oberried oder in unseren Reisebüros vorgenommen werden. Mit der Anmeldung werden die Reisebedingungen anerkannt. Dies gilt für alle mitangemeldeten Personen. Der Vertrag wird erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Reise schriftlich bestätigen. Den nach § 651 k Abs. 3 BGB erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie, wenn feststeht, dass die Reise definitiv stattfindet.
Bei Mehrtagesreisen ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20 % des Gesamtreisepreises fällig. Der Restbetrag wird 14 Tage vor Abreise fällig. Bei Tagesreisen ist der Gesamtreisepreis bei Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Fahrtantritt von der gebuchten Reise zurücktreten.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung vor Reisebeginn
beim Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Bis 30 Tage - keine Kosten
29 bis 22 Tage - 15 €
21 bis 15 Tage - 30% des vereinbarten Reisepreises
14 bis 07 Tage - 45% des vereinbarten Reisepreises
ab 06 Tage - 60% des vereinbarten Riesepreises
am Abreisetag - no Show - 100% des vereinbarten Reisepreises
Es sei denn, es wird nachgewiesen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die verlangte Pauschale. Die Rücktrittsgebühren entfallen außerdem, wenn der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson stellt. Hierfür berechnen wir ine Umbuchungsgebühr von 15,- €. Bei Nichterscheinung zu einer Reise haben Sie keinen Erstattungsanspruch. Auf bereits gebuchte Eintrittskarten zu Veranstaltungen gibt es bei Reiserücktritt keinen Ersatz!
In den jeweiligen Reisepreisen ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen
dringend den Abschluss dieser Versicherung, um sich gegen hohe Rücktrittsgebühren
abzusichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Versicherungsausweis.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsschluss eingetreten ist und den die Fa. Winterhalter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist die Bustouristik Winterhalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zu ursprünglich gebuchten Leistungen objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbringen der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum beim Veranstalter geltend zu machen.
Für Art und Umfang der im Rahmen des Reisevertrages vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im Katalog
der Bustouristik Winterhalter, der für den Zeitraum gültig ist.
Die Mindestteilnehmerzahl bei unseren Reisen beträgt im Allgemeinen 20 Personen, bei einigen
Reisen 25 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat der Veranstalter das Recht die
Reise abzusagen. Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die unverzüglich nach Kenntnis
der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn, mitteilen.
Gerichtsstand ist Freiburg.





